Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB



§ 1 Vertragsgrundlage

Der Vertrag zwischen den Parteien kommt ausschließlich auf der Grundlage der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Anders lautende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber (AG) lehnt die Firma Karlsruher Glastechnisches Werk Schieder GmbH (Auftragnehmer, AN) hiermit ausdrücklich ab.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch für künftige Vertragsbeziehungen der Parteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Angebote/Preise

  1. Die in Prospekten des AN enthaltenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Individuell erarbeitete Angebote behalten 30 Tage ihre Gültigkeit oder falls nicht eine andere schriftlich getroffene Vereinbarung getroffen ist.
  2. Es gelten die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuer. Zölle, Verpackung, Frachtkosten, Porto, Versicherung sowie sonstige Nebenkosten sind nicht im Preis enthalten. Die Preise gelten immer ab Werk soweit nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen ist.

§ 3 Lieferung

Liefertermine, Lieferfristen oder Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn diese vom AN ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Teillieferungen sind zulässig, soweit hierfür ein wichtiger Grund besteht und diese dem Kunden zumutbar sind. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger nicht zu vertretender Ereignisse (z.B. Ausfuhr, Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Krankheiten usw.) verlängern sich die Lieferfristen für die Dauer der Be-hinderung . Dies gilt auch, wenn derartige Ereignisse bei einem Vorlieferanten auftreten und der AN deswegen an der rechtzeitigen Lieferung verhindert wird.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Sofern keine andere Zahlungsbedingung schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungen zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto.

Reperaturrechnungen sind sofort ohne Abzug von Skonto fällig.

§ 5 Versand/Gefahrtragung

  1. Mangels anderer Vereinbarungen wählt der AN Verpackung, Versandweg und Versandart.
  2. Mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes an die den Transport ausführende Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
  3. Während des Transports wird die Ware auf Wunsch des AG auf seine Rechnung versichert.

§ 6 Eigentumsübergang

Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst dann auf den AG über, wenn sämtliche Forderungen des AN gegenüber des AG erfüllt sind. Der AG ist verpflichtet, bei Zugriffen von dritten (Pfändung, Zurückbehaltungsrecht oder Ähnliches) auf den Umstand hinzuweisen, dass die Ware unter Eigentumsvorbehalt des AN steht. Der AN ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des AG die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Dies gilt gemäß §13 Abs.3 Verbraucherkreditgesetz stets als Rücktritt vom Vertrag. Der AG ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer Wasser und Sonstige Schäden zu versichern.

§ 7 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsrechte des AG setzen voraus, dass dieser seinen nach §§377.378, geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Beanstandete Ware dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht weiter verwendet werden.
  2. Soweit ein vom AN zu vertretender Mangel vorliegt, ist der AG berechtigt, nach seiner Wahl Mängelbeseitigung oder Nachlieferung zu verlangen, §439 III BGB bleibt unberührt.
  3. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht in der Lage oder bereit, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Nachbesserung fehl, so ist der AG nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
  4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des AG – gleich aus welchen Gründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangene Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des AG.
  5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Dies gilt ferner insoweit nicht als die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Dies gilt auch dann nicht, wenn eine von uns zugesicherte Eigenschaft nicht vorliegt.
  6. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalspflicht verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt soweit nicht der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder für Körperschäden oder wegen Nichtvorliegens einer zugesicherten Eigenschaft gehaftet wird; im übrigen ist die Haftung gemäß Absatz 4 ausgeschlossen.
  7. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangel- folgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Eine Beweisumkehrlast zu lasten des AN findet nicht statt.
  8. Rücktrittsansprüche des AG gegen den AN bestehen nur in soweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

§ 8 Haftung

  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in §7 vorgesehen ist- ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
  2. Die Regelung gemäß Abs.1 gilt nicht für Ansprüche gemäß §§1,4 Produkthaftungsgesetz.Gleiches gilt bei zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern nicht die Haftungsbegrenzung gemäß §7 Abs. 6. Bei Ansprüchen aus der Produzenten Haftung gemäß §823 wir bis zu einer Höhe der Deckungssumme zur Haftung verpflichtet.
  3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt die auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Geheimhaltung, Schutzrechte

Der AG ist verpflichtet, vom AN erhaltene Unterlagen, Muster, Zeichnungen und Berechnungen Dritten gegenüber geheimzuhalten und nicht zur Nachahmung zu nutzen oder benutzen zu lassen.

§ 10 Schlußbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie die Aufhebung der Schriftform sind schriftlich niederzulegen. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbaren die Parteien Karlsruhe als Gerichtsstand.

Stand 08.2007